Testamentsspende an den Tierschutzverein

Vielen Menschen ist es ein Anliegen mit Ihrem Vermögen Gutes zu tun und Spuren zu hinterlassen. Spuren, die dazu beitragen, dass die Erinnerung lebendig bleibt und von Dankbarkeit geprägt ist.

Wenn Sie sich entschließen, unsere Arbeit im Tierschutz zu unterstützen, werden wir Ihre Mittel, seien es Erbschaften, Vermächtnisse oder Schenkungen, mit großer Sorgfalt verwenden. Wir sind eine gemeinnützige Organisation, die von der Erbschaftssteuer befreit ist.

Mit einer Schenkung können Sie einen Teil Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten weiter geben.

Mit einer Schenkung können Sie meist zweckgebunden helfen. So können Projekte wie Bauvorhaben oder besondere größere Anschaffungen im Tierheim damit unterstützt werden. Sie können dann sehen, wie das Projekt Ihrer Wahl wächst und gedeiht und mit Ihrem Geld Gutes getan wird.

Mit einer Schenkung kann deshalb sofort geholfen werden und Sie haben die Freude, die Erfolge selbst zu sehen.

 

Mit einem Testament Gutes tun

Ein Testament ist erforderlich, wenn Sie außerhalb der gesetzlich festgelegten Erbfolge Organisationen wie den Verein Institut Forschung Listenhunde e.V. mit einer Erbschaft bedenken möchten.

Ein eigenhändig geschriebenes, handschriftliches Testament ist ausreichend. Es muss Ihre persönlichen Daten, Ihre Erben und Vermächtnisse, Ort und Datum enthalten. Zum Schluss erfolgt Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachnamen.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht bemühen. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille allen Anfechtungen standhält und vor allem auch beim Notariat bzw. Nachlassgericht hinterlegt wird. Dort wird Ihr Testament sicher verwahrt und erst im Todesfall geöffnet. Erbschaftsstreitigkeiten wegen eventuell nicht auffindbarer Testamente sind so weitgehend vermeidbar.

In Erbschaftsfällen, bei denen der Verein Institut Forschung Listenhunde e.V. als Alleinerbe eingesetzt, aber kein Testamentsvollstrecker verfügt war, kümmerten wir uns stets um die Abwicklung des Nachlasses.

 

Mit einem Vermächtnis helfen

Der Erblasser verfügt mit einem Vermächtnis, dass der Verein Institut Forschung Listenhunde e.V. einen im Testament festgelegten Betrag erhält. Für die Erfüllung dieses letzten Willens sind die gesetzlichen Erben verantwortlich, die als Rechtsnachfolger des Erblassers dessen Pflichten übernehmen.

Mit einem Vermächtnis sind in der Regel auf beiden Seiten keine Verpflichtungen verbunden. Vermächtnisse können allerdings zweckgebunden verfügt werden.

Nehmen Sie sich die Zeit, rechtzeitig Ihren Nachlass entsprechend Ihrer Vorstellung zu regeln. Nachfolgend geben wir hierzu einige Anregungen. Für eine umfassende rechtliche Beratung, die uns nicht erlaubt ist, möchten wir Sie bitten, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Was können Sie rechtzeitig zur Vorbereitung des Testaments oder Vermächtnisses tun?

  • Zusammenstellung Ihres Vermögens
  • Erben auflisten mit Daten und Adressen
  • Testamentsvollstrecker festlegen (Erbe, Freunde, Rechtsanwalt oder Steuerberater)
  • Papiere ordnen (Geburts- und Heiratsurkunde, Bankkonten, Versicherungen, finanzielle Verbindlichkeiten)
  • Wer soll im Todesfall benachrichtigt werden?
  • Wer soll sich um das Haustier kümmern?

Dem Tierschutzverein ist bewusst, dass dies keine leichten Entscheidungen sind. Wir bieten Ihnen deshalb gerne vertrauensvolle Gespräche an, bei denen Sie sich ausführlich über unsere Arbeit und unsere Projekte informieren können.

Wir betonen allerdings nochmals, dass diese Gespräche eine profunde professionelle Beratung durch Fachanwälte und ggf. Steuerberater nicht ersetzen können.

Natürlich würden wir uns zum Wohle der uns anvertrauten Tiere auch jetzt schon über eine Spende freuen.