Verhaltenscodex
Wie bereits in vielen anderen Punkten angesprochen, legen wir als Verein größten Wert auf die in unserer Gesellschaft geltenden Verhaltensregeln.
Hierzu gehören vor allem Zuverlässigkeit, uneingeschränkte Ehrlichkeit und absolute Loyalität gegenüber dem Verein, den Mitgliedern, deren Hunden sowie auch gegenüber dem eigenem Hund. Von Mitgliedern der Forschung fordern wir überdurchschnittliches Interesse und produktive Mitarbeit im Verein zum Erreichen gesteckter Ziele. Des Weiteren erwarten wir von unseren Mitgliedern die Einhaltung der Schweigepflicht bzgl. interner Informationen.
Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, Bildmaterial und weiteren Dokumenten obliegt einzig allein dem Verein „Institut Forschung Listenhund e.V.“. Die Verheimlichung von bereits vorliegenden Fakten bei Antragsstellung, sowie auch Vorfällen und Umstandsänderungen in Bezug auf Besitzer und dessen Hund während der Mitgliedschaft werden als grob fahrlässig gewertet und können zum Ausschluss aus dem Verein und zu einer sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft auf Lebenszeit führen. Hierzu zählen im Besonderen Beißvorfälle, Besitzerwechsel des Hundes, Verheimlichung von Schutzdienstarbeit, Auflagen des Hundes und die Veröffentlichung vereinsinterner Informationen.
Auch ein Ausschluss aus dem Verein entbindet ehemalige Mitglieder nicht von der Schweigepflicht. Genannte Regeln gelten für unterstützende Mitglieder, sowie auch für Forschungsteilnehmer.