Kupieren? – Wir sagen nein!

- von der Geschichte kupierter Ohren und unserem Logo -
Kupiertes Ohr bei einem American Staffordshire Terrier

Dass wir unserem „ Hund“ aus dem Logo kupierte Ohren, anstelle normaler gegeben haben, hat natürlich einen Grund, der nicht zufällig gewählt ist. Wir möchten damit aufmerksam machen und zwar auf eben das große, leider immer noch aktuelle Problem der kupierten Ohren (und ab und an auch der Rute) bei Listenhunden - und ja, wir möchten auch ein Stück weit damit provozieren, die Menschen zum Nachdenken bewegen, um eine klare Grenze zwischen Klischee und Realität zu ziehen.

 

Was stand hinter der Idee des Kupierens?
Das Kupieren (franz. „abschneiden“) wurde früher bei Hunden praktiziert, welche für den Hundekampf verwendet wurden. Damit sollte verhindert werden, dass sich der jeweils andere Hund am Ohr oder der Rute seines Gegenübers verbeißt, oder dieses gar gänzlich abreißt.

Allerdings wurde das Kupieren nicht nur in diesem Umfeld praktiziert, auch viele Jagdhunde wurden dieser Prozedur unterzogen, um das Verletzungsrisiko an den Ohren und Rute zu minimieren, wenn der Hund durch dichtes Gestrüpp und das Unterholz sprintet. Auch bei Hundeausstellungen sah man dies in früheren Zeiten sehr häufig, bei manchen Rassen gehörte dies sogar zum Rassestandard – betroffen waren unter anderem Boxer, Dobermann Rottweiler, Doggen, etc.

 

 

Welche Folgen hat das Kupieren für den Hund?

Die Kommunikation: Das wichtigste Mittel zur Kommunikation ist die Körpersprache. Mit den unterschiedlichsten Signalen zeigt der Hund, nicht nur seinen Artgenossen, was in ihm vorgeht. Auch wir Menschen haben gelernt, diese Ausdrücke zu lesen und zu interpretieren, um den Hund somit verstehen zu können. Ein wichtiges Signal ist die Stellung der Ohren und der Rute. Fehlt eines, oder sogar beides dieser Körperteile, fällt es dem Umfeld deutlich schwerer, den Hund zu verstehen, wodurch Signale im schlimmsten Fall falsch gedeutet werden.

 

Die Bewegung: Die Rute spielt bei der Bewegung des Hundes eine essenzielle Rolle. Sie sorgt für Balance und hilft bei Sprüngen und Kurven, nicht das Gleichgewicht zu verlieren.

 

Physische Folgen: Auch körperlich bleibt das Kupieren (also ohnehin schon schwerer Eingriff) natürlich nicht ohne Folgen. Besonders die Ohren bieten hier ein großes Spektrum an immer wieder kehrenden Schwierigkeiten, mit denen der Hund leben muss. Das Hörvermögen wird nachhaltig beeinträchtigt. Da die Ohrmuschel fehlt, werden die Schallwellen nicht - wie eigentlich von der Natur vorgesehen – gesammelt und verstärkt, weshalb der Klang verloren geht. Zudem wird bei kupierten Ohren der Luftdruck zwischen Innen- und Außenohr nicht mehr ausgeglichen, womit Langzeitschäden am Trommelfell quasi vorprogrammiert sind. Eine kupierte Rute hat ebenso massive Einschränkungen für den Hund zur Folge. Die Rute spielt nicht nur bei der Bewegung und der Kommunikation eine bedeutende Rolle, sondern auch beim Tasten und Wahrnehmen der Gegebenheiten im Raum.

 

Psychische Folgen: In früheren Zeiten wurde die Amputation ohne Narkose und meist unsachgemäß vorgenommen und oft bereits im Welpenalter. Eine solch schmerzhafte, durch Menschenhand verursachte Prozedur verursacht nachhaltige Verhaltensstörungen. Angst vor Menschen, Händen oder Gegenständen in den Händen gehören zu den Folgen.

 

 

Kupieren der Ohren
Beim Kupieren der Ohren wird das Ohr in einer Metallklemme („Kluppe“) eingeklemmt. Nachdem das Ohr beschnitten wurde, werden die Ränder vernäht, damit sich ein Wundrand bildet. Die Ohren werden dann unter Spannung über den Kopf des Hundes mit Klebeverband befestigt, damit sich die Wundränder nicht zusammenziehen können und somit die neue Form der Ohren beeinträchtigt wird. Infektionen kann durch eine Antibiotikatherapie vorgebeugt werden.

Nach einer Woche werden die Ohren für mehrere Wochen bis Monate in einem Gestell, welches auf dem Kopf platziert wird, eingespannt oder mittels Tampons hochgeklebt, da der Knorpel des Ohres nicht hart genug ist, um das Ohr in aufrechter Position zu halten. Dieser Vorgang ist zum Teil langwierig, wenn das Ohr nicht adäquat kupiert wurde. Ohren, die nach dem Kupieren nicht zum Stehen kommen, werden z. B. durch Einsetzen von Silikonstäbchen stabilisiert, ebenso werden Muskelstraffungen am Kopf oder Hautentfernungen durchgeführt.

 

 

Kupieren der Rute
Für das Kupieren der Rute werden von Befürwortern verschiedene Gründe angeführt. Zum Beispiel soll bei kurzhaarigen Rassen ein Verletzungsrisiko vermieden werden durch Anschlagen des von Fell nur ungenügend gepolsterte Rute. Jagdlich geführten Hunden soll bei der Arbeit im dichten Holz eine höhere Beweglichkeit ermöglicht werden, deshalb darf dieser Eingriff bei solchen Tieren in Deutschland auch heute noch durchgeführt werden. Eine kupierte Rute benachteiligt den Hund aber in Sachen Gesten der Verständigung und bei der Bewegung, wie beim Lauf durch Kurven, bei Sprüngen usw. Das Kupieren der Rute bei Hunden ist in Deutschland laut § 6 des Tierschutzgesetzes, bis auf die in Absatz 1a und 1b genannten Ausnahmen, verboten.

Das Kupieren der Rute bei Hunden wird in einem Alter von 1–3 Tagen vorgenommen, heutzutage meist unter Vollnarkose. Durch wissenschaftliche Untersuchungen wurde die Behauptung widerlegt, dass sehr junge Hunde keine Schmerzen hätten (wenn dies ohne Narkose durchgeführt wird). Danach empfinden neugeborene Hunde Schmerzen wesentlich stärker als ausgewachsene Hunde. Bei dem Eingriff wird die Haut zirkulär mit einem Skalpell eingeschnitten und zurückgezogen und der Schwanz wird zwischen den Wirbeln gekappt. Ein Vernähen ist in der Regel nicht notwendig, da sich die Wunde innerhalb kurzer Zeit verschließt, dies wird aber heutzutage oft gemacht. Bei älteren Hunden ist das Kupieren des Schwanzes ein weitaus aufwändigeres Operationsverfahren. Es bedarf neben einer adäquaten Schmerz- oft auch einer auf den Eingriff folgenden Antibiotikatherapie.

Bei einem anderen Verfahren bewirkt ein straffes Gummiband das Absterben der Rute. Diese Methode wird von englischen Züchtern angewandt. Das Gummiband unterbricht die Blutzufuhr zum Rutenende hin und führt so zur Bildung einer Gangrän. Nach zwei bis drei Tagen fällt der abgestorbene Teil der Rute ab.

 


Rechtliche Bestimmungen
In einem Teil der Länder Europas ist das Kupieren bei Hunden mittlerweile verboten, in der Schweiz seit 1981 (Ohren) und 1997 (Schwanz), in Deutschland seit 1987 (Ohren) und 1998 (Schwanz), in Österreich seit 2000. Ausnahmen sind Amputationen aus medizinischer Indikation (z. B. Tumore, Schwanzabriss) oder in Deutschland bei jagdlicher Nutzung nach § 6 Tierschutzgesetz. Dieses Kupierverbot gilt auch dann, wenn der Eingriff in den Ländern durchgeführt wird, wo dies noch erlaubt ist. In die Schweiz, nach Österreich und in einige andere europäische Länder dürfen kupierte Hunde nicht mehr eingeführt werden (Ausnahmen sind Kurzbesuche von Ausländern, ein Nachweis der Amputation infolge medizinischer Indikation oder nachweisliches Kupieren vor Inkrafttreten der Bestimmungen).

Das Kupieren der Ohren fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2 - 4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93).

 

 

Das Kupieren in der Hundezucht
Viele Jahre lang waren kupierte Ohren und/oder Rute von Hunden für viele Rassen unvermeidlich, um von diversen Zuchtverbänden als „richtige“ Vertreter dieser Rassen anerkannt zu werden. Das Denken über diese für die Tiere unnötigen und schmerzhaften Prozeduren änderte sich jedoch in der Neuzeit. 2010 legte die FCI in ihren Regelungen fest, dass Rassestandards keine chirurgischen Eingriffe mehr fordern dürfen. In Kombination mit den Tierschutzgesetzen verschwinden kupierte Hunde mehr und mehr aus dem Zuchtwesen.

Manche Züchter und Hundebesitzer wollen das Verbot jedoch trotzdem umgehen, indem sie die Hunde im Ausland kupieren lassen; man könnte von einem regelrechten Kupier-Tourismus sprechen. In Deutschland ist ein solcher Winkelzug möglich, in Österreich und der Schweiz ist die Einfuhr kupierter Hunde aus dem Ausland verboten.

 

 

Warum werden heute noch „Kampfhunde/Listenhunde“ kupiert?
Leider hält sich bei sehr vielen Listenhunden dieser Trend bis heute - ohne einen einzigen Gedanken an die Folgen verlieren. Meist erfolgt das Kupieren bereits bei einem Züchter im Ausland. Deshalb ist der Eigentümer aber nicht von der Verantwortungspflicht gegenüber seines Hundes entbunden.

 

 

Rechtslage ums Kupieren
Aus offensichtlichen Gründen wurde die Amputation von Körperteilen aus nicht-medizinischem Anlass in vielen Ländern Europas verboten, Vorreiter im deutschsprachigen Raum war in dieser Hinsicht die Schweiz. Verstöße werden meist mit Geldstrafen (in Österreich zum Beispiel mit bis zu 7500€) geahndet.

  • Deutschland
    In Deutschland wurde das Kupieren der Ohren 1987 im Zuge des Tierschutzgesetzes verboten, und 1998 folgte eine Neuerung, die auch die Rute umfasste. Die einzige Ausnahme dieser Neuerung sind Hunde mit langen, unbehaarten Ruten, die zur Jagd im Wald eingesetzt werden – aufgrund des Verletzungsrisikos durch dorniges Unterholz bestehen viele Jäger weiterhin auf ein Kupieren der Rute. 2002 folgte auch der Verband für das deutschte Hundewesen (VDH) mit einem Ausstellungsverbot von Hunden, die zeitlich nach den gesetzlichen Beschlüssen kupiert wurden.
  • Österreich
    Österreich passte das Tierschutzgesetz erst im Jahr 2005 für Ohren und Rute an, verbietet im Gegensatz zu Deutschland aber auch das Einführen kupierter Hunde aus dem Ausland, sofern dieser Eingriff nicht medizinisch notwendig gewesen sei oder es sich nur um einen Kurzaufenthalt handle. 2012 wurde das Gesetz weiter verschärft und macht auch das Ausstellen, den Import, Erwerb und Vermittlung und Weitergabe kupierter Hunde (die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden) ungesetzlich. Ab 2014 werden kupierte Jagdhunde nicht mehr geprüft.
  • Schweiz
    Bereits 1981 ließ die Schweizer Regierung das Kupieren der Ohren gesetzlich verbieten, erst 1997 folgte ein Verbot für die Rute. Auch der Import kupierter Tiere aus dem Ausland wurde illegalisiert. Die Schweizer Kynologische Gesellschaft (SKG) erließ 2006 ein Ausstellungsverbot kupierter Hunde auf ihren Veranstaltungen, das für Hundehalter aus dem Ausland gleichermaßen gilt.



Verfasser

  • Kevin Pfanzelt - Recherche-Abteilung IFL e.V
  • Markus Ziegler - Hundesachverständiger und Hundetrainer IFL e.V.
  • Dr. Kathrin Roiner-Frenzel - Tierärztin IFL e.V.

Quellen

 

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